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10.11.2019
Einer von 2000 Menschen wird statistisch gesehen ohne eindeutiges Geschlecht geboren. Intersexualität oder Intergeschlechtlichkeit wird dies genannt, und ist ein vollkommen natürliches Phänomen. 

Trotzdem ist dieses Thema in der Öffentlichkeit noch immer ein Tabu-Thema und auch angemessene rechtliche Möglichkeiten für Betroffene werden erst sehr langsam geschaffen.

In Deutschland hat sich die Rechtslage im Jahr 2013 ein weites Stück in die richtige Richtung bewegt: Babys dürfen seit diesem Jahr in Deutschland nach der Geburt auch Zwischengeschlechtlich bzw. ohne Geschlecht in der Geburtsurkunde stehen, und müssen nicht eines der beiden Geschlechter männlich oder weiblich zugeordnet werden. Weiters sollen geschlechtsanpassende Operationen an Babys nicht mehr durchgeführt werden. Bisher war es nämlich üblich, dass völlig gesunde Säuglinge einem Geschlecht zugeordnet und körperlich angepasst wurden. Da diese Geschlechtsanpassung nur körperlich, nicht aber mental durchgeführt werden kann, bringt das spätestens in der Pubertät die ersten negativen Folgen mit sich, wie sich bereits bei vielen Betroffenen gezeigt hat. So haben Betroffene zu Recht das Gefühl im falschen Körper zu sein, fühlen sich eventuell auch als Transgender.

Österreich ist erst 5 Jahre später, im Jahr 2018, mit diesen Bestimmungen nachgezogen. Nun ist es auch österreichischen Babys möglich, unversehrt ohne unnötigen Eingriff und ohne Zwang in ein Geschlecht gezwängt zu werden in ihr Leben zu starten.

Falls Sie mehr über dieses Thema wissen wollen, lesen Sie die Beiträge auf derstandard.at und wien.gv.at.