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Psychotherapie im Allgemeinen hat zum Ziel, bestehende Symptome und Leidenszustände zu mindern oder zu beseitigen und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Eine Psychotherapie kann bei der Bewältigung von psychosomatischen Erkrankungen, Depressionen, Burnout, Angstzuständen und Panikattacken, Essstörungen, Mobbing, Sinnverlust, akuten Lebenskrisen, Beziehungsproblemen oder beruflichen Problemen, und bei traumatischen Erfahrungen wie sexuellem Missbrauch oder Gewalt helfen.

Katathym Imaginative Psychotherapie

Die von mir praktizierte Methode der Katathym Imaginativen Psychotherapie ist ein anerkanntes, tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren. In dieser wissenschaftlich gesicherten Behandlungsmethode werden Vorstellungen, innere Bilder – Imaginationen – zur Erreichung des therapeutischen Ziels nutzbar gemacht.

Katathym Imaginative Psychotherapie ist sowohl bei der Behandlung aktueller Probleme und Themen als auch bei der Aufarbeitung von Ereignissen aus Ihrer Lebensgeschichte hilfreich. Beides geschieht einerseits auf der Ebene der Imaginationen, die die innere Situation verdeutlichen, andererseits auf der psychotherapeutischen Gesprächsebene.

Unter therapeutischer Anleitung steigen zu verschiedenen Motiven vor dem inneren Auge Bilder auf, in denen sich unbewusste Konflikte, bestehende Probleme, Wünsche und Phantasien symbolhaft abbilden. Dabei ergeben sich neue Möglichkeiten des Wahrnehmens, Fühlens oder Handelns. Die Entdeckungsreise in die innere Bilderwelt hilft, bisher unbekannte Zusammenhänge zu verstehen, aus gelernten Beschränkungen herauszuwachsen und innere Potentiale zu erschließen.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Teilrefundierung der Kosten für eine Psychotherapie

Eine Teilrefundierung der Kosten für eine Psychotherapie ist bei allen Kassen möglich. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

Absageregelung von vereinbarten Terminen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir dies umgehend bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termines zur Gänze fällig.

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